Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen zur KONUS-Gästekarte:
Neben den allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde gelten für die Nutzung der KONUS-Gästekarte folgende Bedingungen:
1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet, siehe Übersichtskarte (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE, sowie Bergbahnen).
2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Monaten sind Sie gemäß Meldegesetz verpflichtet, sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde (mit Wohnsitz) anzumelden.
3. Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Beim handschriftlich ausgefüllten Meldeschein ist sie in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Die elektronisch erstellte Gästekarte wird durch Ihren Gastgeber erstellt. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
4.
KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde, welche Sie unter folgenden Links einsehen können:
http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/mitnahme/bahn_und_bike_bawue.shtml
http://www.bahn.de/p/view/angebot/zusatzticket/hunde.shtml
Informationsflyer zur Fahrradmitnahme
5. KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein. Beim elektronischen Verfahren erhält jeder Gast seine persönliche Gästekarte und hat diese im Fahrzeug des ÖPNV auf Verlangen vorzuzeigen.
6. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.
7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei Ihrer lokalen Tourist-Information oder im Rathaus. Dies gilt nicht für die elektronisch erstellte KONUS-Gästekarte.
8. Gemeinsam reisende Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den An schriften der Verkehrsunternehmen liegt Ihrer lokalen Tourist-Information oder im Rathaus vor.
9. KONUS gilt ab Ihrem Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber (Check-In) bis zu Ihrem Abreisetag. KONUS kann zur Abreise, jedoch nicht zur Anreise genutzt werden.
10. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gast geber bzw. in den lokalen Tourist-Informationen oder im Internet unter www.KONUS-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten.
Bitte beachten Sie diese Bedingungen sowie die allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde und verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen.
Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40,- EUR zu entrichten.
Schwarzwald Tourismus GmbH
Stand: Januar 2012
Teilnehmende Verkehrsververbünde:
* TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH
www.ortenaulinie.de
* Verkehrsverbund Rottweil GmbH
www.vvr-info.de
* Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH
www.rvf.de
* Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH
www.v-s-b.de
* Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH
www.rvl-online.de
* Waldshuter Tarifverbund GmbH
www.wtv-online.de
* Verkehrsgemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH
* Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (nur Teilbereich Landkreis Rastatt und Baden-Baden, ab 2012 Tarifwarbe 100)
* Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH













